Bildunterschrift:
Foto Nr. 226 Einbruchhemmende Fenster und Türen erhöhen den Schutz signifikant.
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Polizeilische Kriminalprävention
ECB•S: Finanzielle Förderung von Einbruchschutz
KfW-Bankengruppe stellt 50 Millionen Euro zur Förderung von Einbruchschutz zur Verfügung
Frankfurt/M. – Februar 2017. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik sprechen für sich. Nach einem jahrelangen Rückgang der Wohnungseinbrüche, erlebt Deutschland seit 2009 wieder einen stetigen Anstieg dieser Zahlen. Die Statistik für 2016 liegt noch nicht vor, allerdings lässt der Rekordwert aus 2015 von insgesamt 167.136 Fällen erahnen, in welche Richtung sich der Trend entwickelt.
Um dem Anstieg der Einbruchskriminalität wirksam und gezielt entgegenzuwirken, raten Polizei und Politik zur Eigenvorsorge durch Investitionen in Sicherheitstechnik. Denn die Statistik zeigt, dass über 41% der Einbrüche bereits vor vollendeter Ausführung scheitern – nicht zuletzt durch installierte Sicherheitseinrichtungen.
Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie der KfW-Bankengruppe die entsprechenden finanziellen Fördermaßnahmen entwickelt. Für das Jahr 2017 stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) 50 Millionen Euro für den Einbruchschutz zur Verfügung.
Um sich wirksam vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen Beratungsstellen dazu, vor allem Fenster und Türen einbruchhemmend nachrüsten zu lassen. Gefördert wird aber auch der Einbau von einbruchhemmenden Gittern und Rollläden, der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie weitere Maßnahmen, wie Türspione, Gegensprechanlagen oder Videotechnik. „Gerade bei der Herstellung von einbruchhemmenden Bauprodukten, müssen die Hersteller ein besonders hohes Maß an Präzision bei der Verarbeitung an den Tag legen. Einen verlässlichen Schutz bieten daher nur Produkte, die einer laufenden Fremdüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegen“, sagt Ralf Demmer, Zertifizierungsingenieur der European Certification Body GmbH. „Daher ist es wichtig, die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchführen zu lassen, die einen fachgerechten Einbau von zertifizierten einbruchhemmenden Produkten anbieten."
Je nachdem, wie umfangreich die Sicherheitsmaßnahmen geplant werden, bietet das Förderprogramm entweder Investitions-Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite an. Die Förderanträge für das jeweilige Angebot können von allen Eigentümern oder Mietern einer Wohnung oder eines Hauses direkt bei der KfW-Bankengruppe gestellt werden. Es gilt zu beachten, dass die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmenumsetzung erfolgen muss.
Als Teil des K-EINBRUCH-Netzwerks unterstützen ESSA und ECB die finanzielle Förderung von Einbruchschutz. Weitere Informationen finden Sie auf www.k-einbruch.de oder www.kfw.de.
Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie der KfW-Bankengruppe die entsprechenden finanziellen Fördermaßnahmen entwickelt. Für das Jahr 2017 stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) 50 Millionen Euro für den Einbruchschutz zur Verfügung.
Um sich wirksam vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen Beratungsstellen dazu, vor allem Fenster und Türen einbruchhemmend nachrüsten zu lassen. Gefördert wird aber auch der Einbau von einbruchhemmenden Gittern und Rollläden, der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie weitere Maßnahmen, wie Türspione, Gegensprechanlagen oder Videotechnik. „Gerade bei der Herstellung von einbruchhemmenden Bauprodukten, müssen die Hersteller ein besonders hohes Maß an Präzision bei der Verarbeitung an den Tag legen. Einen verlässlichen Schutz bieten daher nur Produkte, die einer laufenden Fremdüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegen“, sagt Ralf Demmer, Zertifizierungsingenieur der European Certification Body GmbH. „Daher ist es wichtig, die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchführen zu lassen, die einen fachgerechten Einbau von zertifizierten einbruchhemmenden Produkten anbieten."
Je nachdem, wie umfangreich die Sicherheitsmaßnahmen geplant werden, bietet das Förderprogramm entweder Investitions-Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite an. Die Förderanträge für das jeweilige Angebot können von allen Eigentümern oder Mietern einer Wohnung oder eines Hauses direkt bei der KfW-Bankengruppe gestellt werden. Es gilt zu beachten, dass die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmenumsetzung erfolgen muss.
Als Teil des K-EINBRUCH-Netzwerks unterstützen ESSA und ECB die finanzielle Förderung von Einbruchschutz. Weitere Informationen finden Sie auf www.k-einbruch.de oder www.kfw.de.
Text: 2.678 Z. inkl. LZ.
Stand: 10. Februar 2017