Bildunterschrift:
Servicearbeiten sollten grundsätzlich durch fachkundiges Personal durchgeführt werden. (Foto Nr. 249 - ECB)






ECB•S: Veröffentlichung der ECB•S-Empfehlung für Service-, Reparatur- und Umrüstarbeiten

Grundvoraussetzungen für auszuführende Servicearbeiten an Schlössern, Wertbehältnissen sowie Datensicherungsschränken und -räumen


Frankfurt/M. – Februar 2018. Ende des vergangenen Jahres hat die European Certification Body GmbH eine unverbindliche Service-Empfehlung für Service-, Reparatur-, Umrüst- und Wartungsarbeiten an ECB•S-zertifizierten Produkten veröffentlicht. Ziel dieser Empfehlung ist es, eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und vor allem vergleichbare Vorgehensweise bei Servicearbeiten zu gewährleisten.

 

In der Regel beinhalten Servicearbeiten den Austausch von Hochsicherheitsschlössern, die Nachrüstung durch elektronische Schlösser, den Austausch von Dichtungen oder die Notöffnung und die darauffolgenden Instandsetzungen von Wertbehältnissen. Aufgrund der sicherheitstechnischen Anforderungen sollten Servicearbeiten grundsätzlich durch fachkundiges Personal, beispielsweise durch den Kundendienst des Zertifikatsinhabers oder durch ein Service-Unternehmen, durchgeführt werden. Die Zertifizierungsstelle ECB empfiehlt das Service-Personal (Servicetechniker des Zertifikatsinhabers bzw. des Service-Unternehmens) in regelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand der Technik zu schulen. Der Nachweis der fachlichen Eignung kann beispielsweise in Form von Schulungen durch den Zertifikatsinhaber, langjährige praktische Erfahrung, langjährige Tätigkeit in einem Herstellerbetrieb (Zertifikatsinhaber) im Bereich Technik, Service o.ä. erfolgen. Weiterhin ist auch die Teilnahme an diversen Schulungen bei Bildungsinstituten, welche sich mit dieser Problematik beschäftigen, möglich.

 

Zum Nachweis der Service-Qualität an ECB•S-zertifizierten Produkten kann die ECB, auf Veranlassung des Service-Unternehmens oder des Kundendienstes des Zertifikatsinhabers, einmal jährlich ein sogenanntes "Service-Audit" durchführen. Überprüft wird dabei im Wesentlichen die Vorgehensweise bei Servicearbeiten und deren Dokumentation auf Grundlage der vorliegenden ECB-Empfehlung. Sofern im Herstellerbetrieb des Zertifikatsinhabers bereits regelmäßig Qualitätsfremdkontrollen durchgeführt werden, kann dies mit einem Service-Audit kombiniert werden. Das Unternehmen erhält nach erfolgreichem Bestehen des Audits eine Bestätigung darüber, dass die Service-Stelle in regelmäßigen Abständen durch ECB überwacht wird. Die gesamte ECB•S-Empfehlung für Service-, Reparatur- und Umrüstarbeiten finden Sie hier. Sollten Sie darüber hinaus Rückfragen rund um das Servicearbeiten haben, können Sie sich gerne an die European Certification Body GmbH wenden.

 

 

Text: 2.638 Z. inkl. LZ.